dd) Dr. med. X. misst den Diskrepanzen zwischen den Aussagen, welche die Kinder bei ihm gemacht haben, und ihren Aussagen gegenüber der Polizei wenig Bedeutung bei, insbesondere ihren divergierenden Angaben zur zeitlichen und örtlichen Einordnung der inkriminierten Vorfälle. Eine solche Reduktion der Befragung auf das "Kerngeschehen" wird in der Literatur als ungenügend angesehen, da dieser Begriff inhaltlich vage sei und darunter oft einzig eine Konstanz im Sinne der Wiederholung der Angabe von sexuellen Handlungen verstanden werde. Die Angabe von Gutachtern, dass das "Kerngeschehen" konstant sei, würde so häufig der Bagatellisierung von Diskrepanzen dienen.