X. scheint am Wahrheitsgehalt der Aussagen der von ihm untersuchten Kinder keinerlei Zweifel zu haben. Er geht mit Sicherheit davon aus, dass die sexuellen Handlungen stattgefunden haben und die Kinder vor weiterem Missbrauch geschützt werden müssen. Anlässlich der untersuchungsrichterlichen Befragung hielt er an dieser Beurteilung fest. Er schloss die Möglichkeit einer Indoktrination absolut aus. Gemäss seinen Angaben hat er die Kinder je einmal (getrennt) ca. 1½ Stunden befragt. Im Zeitpunkt der Erstellung des Berichts zuhanden des Amtsstatthalteramtes habe er die Kinder dreimal gesehen.