Die Kinder seien dann gegenüber elterlichem Einfluss empfänglicher, insbesondere wenn sie nur bei einem Elternteil lebten (von Klitzing Kai, a. a. O., S. 190 m.H.; vgl. auch O.-Kodjoe Ursula/Koeppel Peter, a. a. O., S. 15). Ausländische Erfahrungen, die auch weitgehend mit Erfahrungen der straf- und familienrechtlichen Kammer des Obergerichts übereinstimmen, zeigen die Gefahr des ständig betreuenden Elternteils, das Kind teils bewusst, teils unbewusst mit dem Ziel zu beeinflussen, den anderen Elternteil aus dem Leben des Kindes zu eliminieren.