X. fällt des weitern auf, dass er den Angeklagten als Verdächtigen nicht in seine Abklärungen einbezogen hat, obwohl er selber zugibt, dass dies bei einer Begutachtung erforderlich ist. In den letzten Jahren wurde bei Glaubwürdigkeitsgutachten in Fällen von sexuellem Missbrauch das beziehungsdynamische Feld in das Zentrum der Analyse gestellt, dies besonders, wenn zwischen "Täter" und "Opfer" eine lange Beziehungsgeschichte vorliegt, so z.B. wenn sich der Vorwurf gegen ein Familienmitglied richtet (von Klitzing Kai, Glaubwürdigkeitsbegutachtung von Kindern und Jugendlichen in der Frage des sexuellen Missbrauchs, in: Acta Paedopsychiatrica 53 [1990], S. 188;