Ein Streitgespräch, in: Psychologie Heute, März 1998 [25. Jahrgang], Heft 3, S. 32). bb) Bei dem als Privatgutachten bezeichneten Bericht von Dr. med. X. fällt des weitern auf, dass er den Angeklagten als Verdächtigen nicht in seine Abklärungen einbezogen hat, obwohl er selber zugibt, dass dies bei einer Begutachtung erforderlich ist.