Deshalb muss der Therapeut dem Patienten vorbehaltlos glauben. Die Einnahme einer neutralen Position ist einem Therapeuten insbesondere dann nicht möglich, wenn das Kind wegen vermuteten Missbrauchs in eine Therapie gegeben wurde. Die Unterstellung, dass ein Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat, ist Anlass und Bestandteil der Therapeut-Klient-Beziehung. Dies erschwert es dem Therapeuten ausserordentlich, auch nur probeweise eine abweichende Perspektive einzunehmen (vgl. Offe Susanne/Offe Heinz, Die Praxis der Glaubwürdigkeitsbegutachtung beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch, in: Handbuch sexueller Missbrauch, Rutschky Katharina/Wolff Reinhart [Hrsg.], Hamburg 1994, S. 204).