Dazu ist im Einzelnen Folgendes festzuhalten: aa) Dr. med. X. hat die Kinder nicht nur begutachtet, sondern auch über längere Zeit therapiert. Zwar fiel die Therapiezeit vor allem in die Zeit nach Erstellung seines Berichts vom 8. Oktober 1995; doch wurde Dr. med. X. von der Privatklägerin von Anfang an als Therapeut aufgesucht. Die Kinder hatte er im Zeitpunkt des Verfassens des Berichts dreimal gesehen. Eine Therapie setzt voraus, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten hergestellt wird. Deshalb muss der Therapeut dem Patienten vorbehaltlos glauben.