StPO einer Anzeige nicht entgegensteht. Die Anzeige im Strafverfahren, die kein Rechtsmittel darstellt, dient primär nicht dem Rechtsschutz des Betroffenen, sondern dem öffentlichen Interesse an einem gesetzmässig, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführten Verfahren und damit auch einem korrekten Verhalten der Strafrechtspflegeorgane. |