Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Dienstaufsicht über die Strafuntersuchungsorgane seit der Totalrevision des kantonalen Organisationsgesetzes (OrgG, SRL Nr. 20) im Jahr 1995 der Staatsanwaltschaft übertragen ist, welche ihrerseits der Dienstaufsicht des Justizdepartementes untersteht. Das Obergericht und damit auch die Kriminal- und Anklagekommission beschränken sich auf die Fachaufsicht über die Strafrechtspflegeorgane (§§ 47 und 49 OrgG; vgl. auch die regierungsrätliche Botschaft Nr. 356 vom 24. 5. 1994 in den Verhandlungen des Grossen Rates 3/1994, S. 882 ff.).