In diesem Sinne wird bei einer Gesetzesrevision im Zusammenhang mit dem Verfahren betreffend Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege von Verfahrensbeteiligten im Strafprozess die Einführung des Rekurses gegen abweisende UR-Entscheide zu prüfen sein. Immerhin sieht die geltende Strafprozessordnung bereits den Rekurs sowohl gegen die Abweisung eines Gesuches um Bestellung eines amtlichen Verteidigers im Sinne von § 34 Abs. 2 StPO als auch gegen die Auferlegung eines Kostenvorschusses im Sinne von § 271 ff. StPO vor. |