Der Einwand der Beschwerdeführerin, die zitierten Präjudizien seien veraltet und daher ohne Bedeutung, kann nicht gehört werden. Zwar hält Andreas Kley-Struller (in: AJP 8/97) in seiner Buchbesprechung zur Neuauflage des EMRK-Kommentars Frowein/Peukert fest, dass bei vielen der im betreffenden Werk angeführten älteren Fällen heute die Rechtslage möglicherweise anders aussehen würde. Andererseits erwähnt Ruth Herzog in ihrer Dissertation aus dem Jahre 1995 zu Art. 6 EMRK, dass die Kommission das Verfahren betreffend die Gewährung von Prozesskostenhilfen bisher vom Schutz des Art. 6 Ziff. 1 EMRK ausgenommen habe (Herzog Ruth, Art.