EMRK beinhaltet wichtige Verfahrensgarantien und räumt dem Privaten Rechte ein, die dieser zum Schutz seiner Interessen in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann ("fair trial"). Er bezieht sich auf Gerichtsverfahren, in denen über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen ("civil rights and obligations") oder über die Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage entschieden wird. Artikel 6 EMRK verpflichtet die Vertragsstaaten nicht, in ihren Prozessgesetzen ein mehrstufiges Gerichtsverfahren vorzusehen.