Nach Absatz 2 wird bestraft, wer eine der genannten Vorschriften verletzt. Wer dabei gleichzeitig das geschützte Gebiet zerstört oder schwer beschädigt, soll nur nach Absatz 1, nicht auch noch gleichzeitig nach Absatz 2 bestraft werden. Das wird in der Bestimmung damit erreicht, dass die Tathandlung von Absatz 1 ("zerstört oder schwer beschädigt") in Absatz 2 praktisch wortgleich in Negation wiederholt wird ("ohne ¿ zu zerstören oder schwer zu beschädigen"). Damit ist sichergestellt, dass nur entweder Absatz 1 oder Absatz 2 zur Anwendung kommen kann. Eine andere Funktion hat diese Formulierung nicht.