Sie erscheine zu den Sitzungen immer zuverlässig und pünktlich. Die gesamte Lebenssituation von A. sei insgesamt wesentlich geordneter. (¿) Die Krankheitseinsicht sei immer noch mangelhaft. A. habe sich aber in der Behandlung auch ohne Medikamente deutlich stabilisieren können. Insgesamt sei davon auszugehen, dass bei A. eine psychotische Restsymptomatik bestehe. (¿) Dem Sozialbericht des Bewährungsdienstes des Kantons Luzern vom 12. März 2010 ist zu entnehmen, dass sich A. in strafrechtlicher Hinsicht bewährt habe. A. lebe zusammen mit ihrem pensionierten Ehemann in einer abgelegenen "Heimet" in B. (¿)