Es stellt sich die Frage, ob ein solch obergerichtliches Erkanntnis nicht eine unzulässige Schlechterstellung des Angeklagten beinhalten würde, worauf nachfolgend näher einzugehen sein wird. In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass das Verbot der reformatio in peius von Amts wegen zu beachten ist (Schmid, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, Zürich/St. Gallen 2009, N 1487; Joachim Kretschmer, Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Massregeln der Besserung und Sicherung, Berlin 1999, S. 125 f.).