Danach fuhr er rückwärts in den gedeckten Unterstand der Poststelle, um zur Abladerampe zu gelangen. Bei diesem Manöver erfasste der Lastwagen eine Fussgängerin, welche dabei tödliche Verletzungen erlitt. Aus den Erwägungen: Der Umfang der Sorgfalt, welche der Angeklagte zu beachten hatte, richtet sich nach den Bestimmungen des SVG und der VRV. Rechtliche Grundlage bildet Art. 36 Abs. 4 SVG, wonach der Fahrzeugführer, der rückwärts fahren will, gegenüber anderen Strassenbenützern vortrittsbelastet ist und diese nicht behindern darf. Die Ausführungsbestimmung von Art.