Aufgrund der entsprechenden Erfahrungen liegen genügend Grundlagen vor, um die Frage der Aussicht der vorgeschlagenen Massnahme auf Erfolg beurteilen zu können. Zu beachten ist schliesslich noch, dass die Anklage bereits beim Kriminalgericht eingereicht ist und ohnehin in absehbarer Zeit mit einem definitiven Urteil zumindest einer ersten Instanz zu rechnen ist. 3.3.3.3. An dieser rechtlichen Beurteilung der Voraussetzungen eines vorzeitigen Antritts der Massnahme ändert auch die zusätzliche Feststellung der Sachverständigen nichts, wie viele psychische Störungen neigten auch Persönlichkeitsstörungen zu Chronifizierungen.