Mit Faxeingabe vom 6. April 2009 (Eingang) schloss sich der Angeklagte persönlich dem Rekurs seines Verteidigers an. Mit Vernehmlassung vom 9. April 2009 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung des Rekurses. Auf die Begründung des Rekurses und die Vernehmlassung der Staatsanwaltschaft wird - soweit erforderlich - nachfolgend eingegangen. 2. Die Akten sind durch die Akten des Kriminalgerichts, diejenigen des Haftrekursverfahrens und die vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft neu aufgelegten Urkunden ergänzt worden.