99 BGG innert 30 Tagen beim Bundesgericht einzureichen. Gerügt werden können die Beschwerdegründe von Art. 95 ff. BGG. 5. Dieser Entscheid ist X. und der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern zuzustellen. II. Kammer, 20. April 2009 (21 09 20) |