Insbesondere ist in einem demokratischen Rechtsstaat sicherzustellen, dass sich Medien, aber auch interessierte Institutionen und Private, mit schutzwürdigen Informationsinteressen über wichtige Bereiche der Justiztätigkeit ausreichend informieren können. Entsprechend bejahte das Bundesgericht beispielsweise ein schutzwürdiges Informationsinteresse beim Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) im Zusammenhang mit Strafentscheiden, Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen, welche das Bezirksamt Arbon in einem Zeitraum von fünf Jahren betreffend zwei im Kanton Thurgau ansässige Pferdehändler erlassen hatte, weil der VgT sich gemäss seinen Statuten für die Durchsetzung der einschlägigen