1 StPO geltend. 4.1. 4.1.1. Der Beschwerdeführer verlangt von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Luzern die Einsichtnahme in (nicht mehr hängige) Strafverfügungen, Einstellungs- oder Nichtanhandnahmeverfügungen im Zusammenhang mit Gewässerverschmutzungen im Kanton Luzern in den Jahren 2007 und 2008.