1. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, datiert vom 9. Februar 2009, sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei Einsicht in ergangene Strafverfügungen, Einstellungs- oder Nichtannahmeverfügungen im Zusammenhang mit Gewässerverschmutzungen im Kanton Luzern in den Jahren 2007 und 2008 zu gewähren. In ihrer Vernehmlassung vom 26. Februar 2009 stellte die Staatsanwaltschaft folgende Anträge: 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers X. vom 16. Februar 2009 sei abzuweisen.