e n 1. 1.1. Mit Schreiben vom 28. Januar 2009 stellte X. beim Informationsbeauftragten der Luzerner Strafuntersuchungsbehörden ein Gesuch um Einsicht in ergangene Strafverfügungen, Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen im Zusammenhang mit Gewässerverschmutzungen im Kanton Luzern in den Jahren 2007 und 2008, das die Staatsanwaltschaft mit Entscheid vom 9. Februar 2009 abwies. 1.2. Gegen diesen Entscheid legte X. am 16. Februar 2009 beim Obergericht fristgerecht Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, datiert vom 9. Februar 2009, sei aufzuheben.