Dies ist zwar nicht als eine kleine Anzahl zu qualifizieren, ist aber in Anbetracht der mehreren zehntausend Fälle, welche die Luzerner Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren jährlich zu bearbeiten hatten, auch wieder stark zu relativieren. Zudem bezieht sich das Einsichtgesuch von X. lediglich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Mit X. ist dafür zu halten, dass die auch den Luzerner Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden Informatiksysteme deren mutmasslichen Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten hilft.