In Anbetracht dieser bereits bestehenden Präsenz des Themas in den Medien, welche sich insbesondere auf Auskünfte von kantonalen Dienststellen stützten, ist X. als Journalist, der als Berichterstatter bei den Luzerner Gerichten akkreditiert ist, entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft für die Einsicht in ergangene Strafverfügungen, Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen im Zusammenhang mit Gewässerverschmutzungen im Kanton Luzern in den Jahren 2007 und 2008 ein schutzwürdiges Interesse zuzugestehen. Dies gilt umso mehr, als für behördliche Einschränkungen des Einsichtsrechts - wie eingangs erwähnt - strenge Massstäbe anzulegen sind und die Strafjustiz als Teil des demokratischen