Es gibt keinen Grund, an diesen Angaben, welche überdies teilweise durch Dokumente belegt sind, zu zweifeln. Der Angeklagte hat somit kein Bar-Einkommen. Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts ist ihm aber anzurechnen, was ihm in natura zufliesst. Dabei darf auch vom Lebensaufwand ausgegangen werden. Die gemeinsame Wohnung des Angeklagten und seiner Ehefrau kostet Fr. 1'190.-- Miete monatlich; diese wird von der Ehefrau bezahlt. Davon ist dem Angeklagten die Hälfte, also Fr. 595.--, als Naturaleinkommen anzurechnen.