Der Angeklagte gibt ja selber zu, Abwehrtechniken zu kennen und vielleicht etwas zu hart geschlagen zu haben. Es handelte sich im vorliegenden Fall beim umstrittenen Schlag um einen geraden, auf direktem Weg ins Gesicht führenden Fauststoss. An den Folgen gemessen war es ein relativ harter Schlag. Ein hart geführter, gerader Fauststoss ins Gesicht ist primär eine effiziente und gefährliche Angriffstechnik, die im Extremfall zu schwersten Verletzungen führen kann. Allerdings kann der Fauststoss auch als präventive, aktive Verteidigungstechnik angewandt werden, als sog. Stoppschlag.