Dabei handle es sich um eine chronische Störung ohne eigentliche Episoden wie die Schizophrenie i.e.S., mit Symptomen wie inadäquater oder eingeschränkter Affekt, seltsames oder eigentümliches Verhalten, wenig soziale Bezüge und Tendenz zu sozialem Rückzug, Misstrauen oder paranoide Ideen und ungewöhnliche Wahrnehmungserlebnisse mit Körpergefühlsstörungen, was alles beim Angeklagten seit ca. einem Jahr festzustellen sei. Da die Symptomatik die eigentlich zu fordernde Zeitdauer von zwei Jahren für die schizotype Störung noch nicht erreicht habe, müsse, obschon deren Hauptkriterien nur zweifelhaft und spekulativ erfüllt seien (Zeitkriterium, Intensität) zusätzlich die Differentialdiagnose