Borderline-Schizophrenie favorisieren. Dabei handle es sich um eine chronische Störung ohne eigentliche Episoden wie die Schizophrenie i.e.S., mit Symptomen wie inadäquater oder eingeschränkter Affekt, seltsames oder eigentümliches Verhalten, wenig soziale Bezüge und Tendenz zu sozialem Rückzug, Misstrauen oder paranoide Ideen und ungewöhnliche Wahrnehmungserlebnisse mit Körpergefühlsstörungen, was alles beim Angeklagten seit ca. einem Jahr festzustellen sei.