| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | II. Kammer | | Rechtsgebiet: | Strafprozessrecht | | Entscheiddatum: | 07.02.2008 | | Fallnummer: | 21 08 15 | | LGVE: | 2008 I Nr. 52 | | Leitsatz: | §§ 83ter Abs. 1 und 89bis Abs. 1 und 80 StPO; Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Die Höhe der zu erwartenden Strafe ist nicht allein massgeblich, ob im Verhältnis zur Dauer der Inhaftierung Überhaft besteht oder nicht. Denn von Bedeutung ist auch, ob aufgrund fachärztlicher Empfehlung mit einer gerichtlichen Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Massnahme nach Art.