Das Obergericht hatte ein Betäubungsmitteldelikt zu beurteilen, für welches der Täter vom Kriminalgericht zu 45 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Angeklagte machte geltend, dass ein Tatbeteiligter, der einen ähnlichen Tatbeitrag geleistet habe wie er, im Kanton X. für diese Tat nur mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestraft worden sei. Der Angeklagte habe Anspruch darauf, dass Bundesrecht im Kanton Luzern gleich angewendet werde wie im Kanton X.