G. wurde als Spezialist für diese Thematik hauptsächlich mit Fragen im Zusammenhang mit einer medikamentösen Behandlung des Angeklagten konfrontiert. Nach den kompetenten Ausführungen dieses Sachverständigen lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls von Straftätern wie dem Angeklagten mittels moderner Therapien deutlich reduzieren. Neuere Studien sollen eine Reduktion der Basisrate um 50 % belegen. Noch nicht publizierte Daten des einvernommenen Psychiaters lassen noch deutlichere Therapieeffekte zu. Die Rückfallrate soll mittels integrativer Therapieansätze sogar auf ca. 5 % reduziert werden können.