Der sachverständige Zeuge Dr. med. G. liess keine Zweifel darüber offen, dass eine adäquate Therapierung des Angeklagten bisher nicht erfolgt ist. Die Behandlung von Pädosexualität erfolgt heute nach neueren Erkenntnissen, als dies zum Zeitpunkt des Aufenthalts des Angeklagten im Massnahmenzentrum St. Johannsen der Fall war. Damals waren die heute praktizierten Methoden noch nicht bekannt. Auch Dr. med. X. wies darauf hin, dass das bei V. durchgeführte Therapiesetting und die mit der Therapie verbundenen Beobachtungs- und Konfrontationsräume nicht ausreichend gewesen seien. Unter diesen Umständen kommt dem Verlauf bzw. Ergebnis früherer Behandlungsversuche keine tragende Bedeutung zu.