Weiter hätten Tendenzen, die Probleme zu externalisieren, abgenommen, der Angeklagte könne vermehrt Verantwortung für sein deliktisches Handeln übernehmen. Dennoch erachtete der Sachverständige eine Einschätzung der Relevanz dieser Verbesserungen als schwierig. Eine zuverlässigere Bewertung lässt sich offenbar erst in verschiedenen sozialen Kontexten und bei wechselnden Belastungsintensitäten während eines längeren Beobachtungszeitraumes vornehmen. Ins Gewicht fällt in diesem Zusammenhang aber, dass aus dem Scheitern bzw. dem Ungenügen vergangener Therapieversuche keine relevanten Schlüsse gezogen werden können. Der sachverständige Zeuge Dr. med.