X. in seinem Gutachten ein Jahr später offensichtlich keine relevanten Therapiefortschritte beim Angeklagten, wie dies bereits oben dargelegt wurde. In seinem Ergänzungsgutachten vom 10. September 2008 ging der genannte Sachverständige zwar ausdrücklich auf gewisse Veränderungen beim Angeklagten ein, die V. erreicht haben soll. So soll der Angeklagte mittlerweile seine Pädosexualität als Teil seiner Persönlichkeit akzeptieren und seine Grooming-Strategien als solche erkennen. Weiter hätten Tendenzen, die Probleme zu externalisieren, abgenommen, der Angeklagte könne vermehrt Verantwortung für sein deliktisches Handeln übernehmen.