In diesem Zusammenhang hielt er sich auf gerichtliche Anordnung während längerer Zeit im Massnahmenzentrum St. Johannsen auf. Dennoch verfiel er nach seiner probeweisen Entlassung vom 30. November 2000 bereits im Herbst 2002 erneut in einschlägige Delinquenz, weshalb die erwähnte Massnahme als erfolglos bezeichnet werden muss. Dass dieses Scheitern eines Behandlungsversuchs Anlass gibt, auch künftige therapeutische Bemühungen skeptisch zu beurteilen, wie der Staatsanwalt ausführt, ist nicht völlig von der Hand zu weisen.