(¿) 4.4.2.3. In seinem Ergänzungsgutachten vom 10. September 2008, das Dr. med. X. schliesslich im Auftrag des Obergerichts erstellte, wurde nicht nur die Thematik des Gutachtens dem mittlerweile geänderten Recht angepasst, sondern frühere Erkenntnisse des Sachverständigen auf deren Aktualität hin überprüft. Trotz erneutem Hinweis auf gewichtige Hemmnisse eines Therapieerfolgs und belastende Faktoren während einer Behandlung beurteilte Dr. med. X. die Aussichten einer Behandlung hier etwas positiver als zuvor. Chancen und Hemmnisse einer erfolgreichen Behandlung sollen sich nach neuerer Einschätzung etwa die Waage halten.