X. zeigte sich auch einer triebdämpfenden Medikation gegenüber sehr skeptisch. Die entsprechende Motivation des Angeklagten, Medikamente einzunehmen, stelle ein weiteres Beispiel dafür dar, dass dieser seine Probleme möglichst einfach zu lösen suche. Der Angeklagte funktionalisiere die triebdämpfende Medikation, was die Gefahr eines kontraproduktiven Effektes (Ablenkung von den anderen Therapiefoki) in sich berge. Im Rahmen einer Gegenüberstellung der verschiedenen möglichen Szenarien bezeichnete Dr. med. X. bei Prüfung einer Verwahrung Therapieerfolge als ausgesprochen unsicher.