Der Sachverständige hob das hohe strukturelle Rückfallrisiko des Angeklagten und die damit verbundene geringe bis moderate deliktspräventive Beeinflussbarkeit hervor und erachtete die Hemmnisse für einen erfolgreichen Therapieverlauf gegenüber den Chancen als dominierend. Die Einstellung des Exploranden und dessen Grooming-Mechanismen (deliktsfördernde, deliktsvorbereitende und deliktsverschleierende Verhaltensmechanismen) würden einen Erfolg deliktspräventiver Therapien erschweren. (¿) Dr. med. X. zeigte sich auch einer triebdämpfenden Medikation gegenüber sehr skeptisch.