(¿) 4.4.2.2. Dr. med. X. zeigte sich in einer ersten Phase der Begutachtung äusserst skeptisch. Er erläuterte die Schwierigkeiten einer Behandlung bei einer derart ausgeprägten Problematik, wie sie beim Angeklagten vorliege, und sprach von einem starken Chronifizierungsgrad und einer deutlichen Persönlichkeitsverwurzelung der Problematik. Der Sachverständige hob das hohe strukturelle Rückfallrisiko des Angeklagten und die damit verbundene geringe bis moderate deliktspräventive Beeinflussbarkeit hervor und erachtete die Hemmnisse für einen erfolgreichen Therapieverlauf gegenüber den Chancen als dominierend.