Kognitiv verhaltensorientierte Therapien beispielsweise, wie sie im vorliegenden Fall als sachgerecht bezeichnet werden, können länger dauern. Eine definitive Prognose zum Therapieverlauf ist oft erst möglich, nachdem eine adäquate Therapie, in deren Genuss der Angeklagte bisher noch nie kam, während einer gewissen Zeit durchgeführt worden ist (so insbesondere Dr. med. X. in seinem Ergänzungsgutachten).