64 StGB vor. ====================================================================== Der Angeklagte verübte zwischen September 2002 bis Mai 2004 massiven sexuellen Missbrauch an vier verschiedenen Kindern, die im Zeitpunkt der Übergriffe zwischen fünf und achteinhalb Jahre alt waren. Er erfüllte dabei die fünf Straftatbestände der sexuellen Handlungen mit Kindern, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, der Pornografie sowie des Inzests, allesamt mehrfach. Das Obergericht bestrafte den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme in einer spezialisierten und gesicherten Einrichtung nach Art. 59 Abs. 3 StGB aufgeschoben wurde.