Gerügt werden können die Beschwerdegründe von Art. 95 ff. BGG. 4. Dieser Entscheid ist dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Luzern-Stadt, II. Abteilung, dem Amtsstatthalteramt Luzern und dem privaten Verteidiger (in Orientierungskopie) zuzustellen. II. Kammer, 29. Oktober 2008 (21 08 127) |