Die Kassationsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. A hat die Kosten dieses Verfahrens zu tragen. Der vorinstanzliche Kostenspruch wird bestätigt. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren vor Obergericht wird auf Fr. 1'200.-- festgesetzt. Die vorinstanzlichen Gerichtskosten und die amtlichen Untersuchungskosten betragen gemäss Urteil des Amtsgerichts Fr. 2'200.-- (Untersuchungskosten Fr. 1'000.--, Gerichtsgebühr Fr. 1'200.--). A hat der kantonalen Gerichtskasse demnach Fr. 3'400.-- an Verfahrenskosten sowie die Busse von Fr. 750.--, gesamthaft somit Fr. 4'150.-- zu bezahlen.