3.5. Der Angeklagte beantragt in seiner Kassationsbeschwerde, in Aufhebung des angefochtenen Urteils sei er von Schuld und Strafe freizusprechen. Er legt jedoch (nicht einmal summarisch) dar, inwiefern das Amtsgericht mit seiner Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 12 Abs. 1 des Taxireglements (mehrfaches Ausführen von Taxifahrten auf Stadtgebiet ohne Taxichauffeurbewilligung) einen Kassationsgrund nach § 246 StPO erfüllt hätte (§ 248 Abs. 1 StPO). In diesem Punkt ist daher auf seine Kassationsbeschwerde nicht einzutreten (vgl. LGVE 1988 I Nr. 37).