Der angefochtene Entscheid ist grundsätzlich auf Grundlage derjenigen Akten zu überprüfen, welche bereits bei seiner Fällung vorlagen. 3. 3.1. Der Angeklagte rügt in seiner Beschwerdeschrift, das Amtsgericht habe § 183 StPO verletzt, indem es ihn wegen Anbietens von Taxifahrten in der Stadt Luzern ohne Taxibetriebsbewilligung verurteilt habe. Der Vorwurf gemäss Strafbefehl laute nämlich auf Ausführen von Taxifahrten auf Stadtgebiet ohne entsprechende Taxibetriebsbewilligung.