In Bestätigung des Urteils des Kriminalgerichts bejahte es diese Frage. Aus den Erwägungen: Das Kriminalgericht stützte sich bei seiner Begründung des Vorliegens eines mengenmässig schweren Falls auf das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität A. vom 28. Juni 1999 sowie auf das Gutachten des Rechtsinstituts für Rechtsmedizin der Universität B. vom 28. April 1999. In diesen Gutachten wird übereinstimmend festgehalten, dass bei hohen Dosierungen des in Dormicum enthaltenen Wirkstoffs Miazolam das Entstehen einer Abhängigkeit und das Erfolgen von Mischintoxikationen mit tödlichem Ausgang wahrscheinlich sind. Es wird dabei von einem Grenzwert von 27 resp.