10'925.80 4'712.90 Überdies hat der Angeklagte dem Privatkläger A. Anwaltskosten von Fr. 19'083.65 (Fr. 14'779.65 für das Untersuchungs- und das amtsgerichtliche Verfahren, Fr. 4'304.-- inkl. Fr. 304.-- MWST für das obergerichtliche Verfahren) zu bezahlen. 8. Gegen Urteile und Entscheide letzter kantonaler Instanzen ist die Beschwerde in Strafsachen nach Art. 78 ff. und Art. 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) zulässig. Die Beschwerde ist nach den Vorschriften von Art. 42 und Art. 99 BGG innert 30 Tagen beim Bundesgericht einzureichen. Gerügt werden können die Beschwerdegründe von Art. 95 ff.