Die Gerichtsgebühr vor Obergericht beträgt (reduziert) Fr. 1'500.--. Die Entschädigung des Vertreters des Privatklägers A. für das Appellationsverfahren wird auf Fr. 4'000.-- (inkl. Auslagen, zuzügl. MWST) festgesetzt. Die Kostenfestsetzungen gemäss Urteil des Kriminalgerichts vom 1. Mai 2007 werden bestätigt. Demgemäss haben die Parteien der kantonalen Gerichtskasse amtliche Kosten in folgender Höhe zu bezahlen: Gesamtbetrag Anteil X. Anteil B. Untersuchungskosten 12'638.70 8'425.80 4'212.90 Amtsgerichtskosten 1'500.00 1'000.00 500.00 Obergerichtskosten 1'500.00 1'500.00 -- Total 15'638.70 10'925.80 4'712.90