126 StGB). Überdies trägt die Verbindungsstrafe dazu bei, das unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten eher geringe Drohpotential der bedingten Geldstrafe zu erhöhen. Dem Verurteilten soll ein Denkzettel verpasst werden können, um ihm den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht (Urteil des Bundesgerichts 6B_366/2007 vom 17.3.2008, E. 7.3.1 mit Hinweis auf Felix Bommer, Die Sanktionen im neuen AT StGB - Ein Überblick, in: Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Bern 2007, S. 35). Unter den gegebenen Umständen erachtet es das Obergericht wie schon die Vorinstanz als gerechtfertigt, den Angeklagten in Anwendung von Art.